12 Grund­sätze der behut­samen Stadt­er­neue­rung

Ein paradigmatischer Wan­del in der Stadt­entwicklung

Die IBAIBA Internationale Bauausstellung-Altbau steht für neue Wege einer behutsam verstandenen Stadterneuerung. Der wachsende Widerstand vieler Bürger gegen die zerstörerische Sanierungspolitik der 1970er Jahre führte zu einer grundsätzlichen Neuorientierung in der Stadterneuerung. Die 12 Grundsätze wurden 1982 vom Leiter der IBA-Altbau, Hardt-Waltherr Hämer, erstmalig öffentlich vorgestellt und kurz darauf vom Bezirk Kreuzberg und vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet.

Ziel der 12 Grundsätze war der sozialverträgliche Erhalt und die bewohnerorientierte Modernisierung der vernachlässigten Innenstadtquartiere und Altbaubestände. Die zuvor gängige Praxis von Altbauabriss und Neubau am Stadtrand wurde aufgegeben. Zudem sollten Anwohner an der Planung und der Realisierung der Bauprojekte mitwirken. Einerseits sicherte man so Wohnraum, andererseits wurden auch öffentliche und soziale Infrastrukturen erhalten und durch Projekte zur Integration von Arbeit, Bildung und Erholung weiterentwickelt. Damit sollten lebenswerte Stadtquartiere geschaffen werden.

Die Kurzfassung der 12 Grundsätze lautet wie folgt:

  1. Die Erneuerung muss mit den jetzigen Bewohnern und Gewerbetreibenden geplant und – substanzerhaltend – realisiert werden.
  2. Planer sollen mit Bewohnern und Gewerbetreibenden in den Zielen der Erneuerungsmaßnahmen übereinstimmen, technische und soziale Planungen Hand in Hand gehen.
  3. Die Eigenart Kreuzbergs soll erhalten, Vertrauen und Zuversicht in den gefährdeten Stadtteilen müssen wieder geweckt werden. Substanzbedrohende Schäden an Häusern sind sofort zu beseitigen.
  4. Behutsame Änderung von Grundrissen soll auch neue Wohnformen möglich machen.
  5. Die Erneuerung von Wohnungen und Häusern soll stufenweise geschehen und allmählich ergänzt werden.
  6. Die bauliche Situation soll durch wenige Abrisse, Begrünung im Blockinneren und die Gestaltung von Fassaden verbessert werden.
  7. Öffentliche Einrichtungen sowie Straßen, Plätze und Grünbereiche müssen bedarfsgerecht erneuert und ergänzt werden.
  8. Beteiligungsrechte und materielle Rechte der Betroffenen bei der Sozialplanung müssen geregelt werden.
  9. Entscheidungen für die Stadterneuerung müssen offen gefunden und möglichst vor Ort diskutiert werden. Die Betroffenenvertretung ist zu stärken.
  10. Stadterneuerung, die Vertrauen erzeugt, braucht feste Finanzzusagen. Das Geld muss schnell und auf den Fall bezogen ausgegeben werden können.
  11. Es sind neue Formen der Trägerschaft zu entwickeln. Treuhänderische Sanierungsträgeraufgaben (Dienstleistungen) und Baumaßnahmen sollen getrennt werden.
  12. Die Stadterneuerung nach diesem Konzept muss über die Zeit der IBA hinaus gesichert sein.

Ein ähnliches, wenn auch nicht so klar gefasstes Regelwerk wurde bei der IBA-Neubau für die kritische Rekonstruktion entwickelt. Dazu gehörte die Bewahrung und Weiterentwicklung des bestehenden Stadtgrundrisses als Gedächtnis der Stadt. Die Formensprache der neuen Architektur sollte aus der Analyse des Baubestands abgeleitet werden und in Grund- und Aufriss auf die bestehenden Baustrukturen Bezug nehmen. Die eigenständige Anwendung dieser Regeln lässt eine Vielfalt von gestalterischen Ausprägungen für den jeweiligen Ort zu.

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