Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das BBSR ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.internationale-bauausstellungen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm ENEN Englisch 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar und wurde zuletzt im November 2020 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Es gibt ein paar Validierungs-Fehler. Keiner davon beeinträchtigt die Barrierefreiheit. Diese Website befindet sich jedoch in der Überarbeitung und im Transfer zu einem anderen Dienstleister, so dass dieser Punkt in Zukunft erfüllt sein wird.

Zwei unterschiedliche Zugangswege zu den Inhalten des Angebots sind nicht vorhanden. Aktuell gibt es nur eine Hauptnavigation und z. B. keine Suche oder Sitemap. Diese Website befindet sich jedoch in der Überarbeitung und im Transfer zu einem anderen Dienstleister, so dass dieser Punkt in Zukunft erfüllt sein wird.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBRBBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung)
Referat | 7, Baukultur und Städtebaulicher Denkmalschutz

E-Mail: internationale-bauausstellungen@bbr.bund.de

Evaluationsmethode

Die Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit erfolgte über die BITV/WCAG Selbstbewertung.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de